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Auf der einen Seite nur die Kosten im Blick, auf der anderen Seite ständig ein Auge zudrücken - der...

Udo Keller

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Veranstaltungen

1. Anmeldung

1.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an offenen Veranstaltungen von keller ! consulting ist verbindlich und hat schriftlich (per Post, eMail, Fax) bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

1.2. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als freie Plätze vorhanden sind, so gilt das Nachrückverfahren. Ggf. wird eine zusätzliche Veranstaltung parallel oder zu einem anderen Termin angeboten. keller ! consulting bestätigt den Eingang der Anmeldung.

1.3. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung ist das Vertragsverhältnis zustande gekommen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer und Veranstaltungsbezeichnung auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.

2.2. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung.

3.2. Neben der Durchführung der Veranstaltung sind folgende Leistungen enthalten:
- ein gemeinsames Mittagessen inkl. einem Getränk pro vollem Seminartag
- Pausengetränke und kleine Snacks
- Teilnehmerunterlagen (in PDF)
- Teilnahmezertifikat (in PDF)
- bei Bedarf telefonische Vor- bzw. Nachbesprechung mit dem Auftraggeber

3.3. Zusätzliche Kosten für z. B. Frühstück, Abendessen, Übernachtung, Getränke oder sonstigen Service außerhalb der Veranstaltung gehen zu Lasten des Bestellenden.

3.4. keller ! consulting behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung im Interesse der Teilnehmer den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der Entwicklung anzupassen, soweit dies nicht für den Teilnehmer bzw. den Auftraggeber unzumutbar ist.

3.5. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtgefallen, Nichtanwendung des vermittelten Wissens oder nichterfolgtem Praxistransfer kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.

4. Rücktritt, Stornierung und Umbuchung

4.1. Ein Rücktritt vom Vertrag, eine Stornierung oder Umbuchung ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform an keller ! consulting.

4.2. Eine Stornierung oder Umbuchung ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, ab 29 bis 10 Tage vorher sind 20 Prozent des Rechnungsbetrages fällig, ab 9 bis 7 Tagen vorher 50 Prozent, ab 6 Tagen bis 1 Tag vorher 90 Prozent. Es gilt der Posteingang bei keller ! consulting.

4.3. Bei Absage oder unangekündigtem Nichterscheinen am Veranstaltungstag, egal aus welchem Grund, wird der volle Preis fällig.

4.4. Der Teilnehmer oder Auftraggeber ist berechtigt, keller ! consulting einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der wiederum berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Teilnehmers einzutreten. Der Eintritt des Ersatzteilnehmers hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzteilnehmer gegenüber keller ! consulting zu erfolgen. Ab Eintritt des Ersatzteilnehmers in das Vertragsverhältnis mit keller ! consulting schuldet der Ersatzteilnehmer die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung.

5. Absage oder Verschiebung durch keller ! consulting

5.1. keller ! consulting behält sich vor, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel höhere Gewalt, Erkrankung des Referenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Teilnehmer bzw. Auftraggeber werden hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

5.2. Bereits bezahlte Vergütungen werden umgehend erstattet, sofern die Wahrnehmung eines von keller ! consulting angebotenen Alternativtermins durch den Teilnehmer oder die Ersatzperson nicht möglich bzw. gewünscht ist.

5.3. Bei Verschiebung des Termins seitens keller ! consulting ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenfrei möglich, so diese Änderung als unzumutbar anzusehen ist. Der Rücktritt bedarf der Schriftform an keller ! consulting.

5.4. Terminverschiebungen werden den angemeldeten Teilnehmern bzw. Auftraggebern unverzüglich bekannt gegeben.

6. Änderungsvorbehalt

6.1. keller ! consulting behält sich vor:
- den Veranstaltungsort zu ändern
- den Zeitplan zu ändern
- den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere in Bezug auf das angekündigte Thema mindestens gleich qualifizierte Referenten zu ersetzen
- inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung oder von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen) vorzunehmen

6.2. Änderungen werden den angemeldeten Teilnehmern bzw. Auftraggebern bekannt gegeben.

7. Haftung und Haftungsausschluss

7.1. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
keller ! consulting vorliegen, ausgeschlossen.

7.2. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

7.3. Für Unfälle während des Seminars wird keine Haftung übernommen.

8. Datenschutz

8.1. keller ! consulting speichert die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer bzw. Auftraggeber in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses.

8.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

8.3. Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber kann jederzeit gegenüber keller ! consulting der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

9. Verschwiegenheit

9.1. keller ! consulting sichert den Teilnehmern bzw. Auftraggebern zu, dass alle zur Kenntnis gebrachten Informationen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

9.2. Gleiches sichern die Teilnehmer bzw. Auftraggeber bezüglich allen zur Kenntnis gebrachten Informationen über die anderen Teilnehmer, Auftraggeber und deren Unternehmen zu.

9.3. Die Teilnehmer entbinden keller ! consulting von der Schweigepflicht gegenüber einem Coach bzw. Supervisor. Der Coach bzw. Supervisor dient ausschließlich zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistungen.

10. Urheberrecht

10.1. Sämtliche vermittelte Inhalte und ebenso alle von keller ! consulting weitergegebenen Unterlagen, sei es in schriftlicher, elektronischer oder Bildform, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur für die persönlichen Zwecke des jeweiligen Teilnehmers genutzt werden. Weitergabe oder Vervielfältigung, auch teilweise, sind untersagt bzw. nur in Absprache mit keller ! consulting statthaft.

11. Wirksamkeit und Schriftform

11.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2. An Stelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung der Lücke tritt diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

11.3. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12. Allgemeine Bedingungen

12.1. Die Teilnehmer bzw. Auftraggeber informieren keller ! consulting über alle Umstände, die für die Erbringung der Leistungen relevant sind.

12.2. keller ! consulting stellt sicher, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.   

12.3. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. 

12.4. Gleiches erklärt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber.

13. Geltungsbereich

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Teilnehmern bzw. Auftraggebern für Veranstaltungen von keller ! consulting, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.

14. Gerichtsstand

14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Teilnehmer bzw. Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Neumünster.

14.2. Diese Gerichtsvereinbarung gilt auch, wenn der Teilnehmer bzw. Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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Neumünster, Januar 2019
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AGB für offene Veranstaltungen (Druckversion / PDF-Download)

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